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Mietrecht
Im Bereich Mietrecht vertritt die Kanzlei
die Vermieter als auch die Mieter. Es ist ihr aus diesem Grunde
möglich, die oft gegensätzlichen Interessenlagen
der Parteien einzuordnen. Häufig sind die Vertragsverstöße
einer Partei jedoch so gravierend, dass die Vertragsfortführung
für die andere Partei unzumutbar ist.
Zum Leidwesen vieler Vermieter sind Räumungsverfahren
nur durch Einschaltung der Gerichte möglich und in der
Regel zeitaufwendig und teuer. Vermieter dürfen im Zweifel
aber nicht vor diesem Weg zurückschrecken, da anderweitig
eine wirtschaftliche Verwertung der Immobilie nicht sichergestellt
werden kann.
Mieter haben oft das Problem, dass Mängel an der Mietsache
durch den Vermieter nicht abgestellt werden, selbst wenn sie
bereits die Miete mindern. In diesem Falle sollte der Mieter
wissen, dass er einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch
hat. Er kann direkt auf Beseitigung klagen oder, auf einen
Vorschuss in Geld, damit er den Mangel selber beseitigen lassen
kann.
Die Kanzlei ist bemüht, außergerichtliche Lösungen
herbeizuführen, weil diese kostengünstiger und weniger
zeitaufwendig sind. Sollten solche Möglichkeiten ausscheiden,
werden die Ansprüche ohne Zögern gerichtlich durchgesetzt,
bei Bedarf mit Hilfe des Gerichtsvollziehers.
Unsere Kanzlei berät seit über 10 Jahren einen der
größten unabhängigen Mietervereinen in Baden-Württemberg.
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