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Handels- / Gesellschaftsrecht
Das Handelsrecht wird allgemein als das
Sonderrecht des Kaufmannes bezeichnet. Ein Kaufmann ist, wer
ein Handelsgewerbe betreibt. Dies können neben natürlichen
auch juristische Personen sein. Das Handelsrecht ist hauptsächlich
im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt.
Das Gesellschaftsrecht betrifft Personenvereinigungen, die
zu einem bestimmten Zweck gegründet werden, z.B. GbR,
AG, GmbH, OHG, Genossenschaften etc.
Rechtsnormen des Gesellschaftsrechts finden sich im Privatrecht.
Man unterscheidet dabei zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften.
Gesellschaftsrechtliche Fragen werden von uns mit Blick auf
Ihre wirtschaftlich erheblichen steuerlichen Folgen beantwortet.
Etwa die Frage nach der geeigneten Rechtsform des Unternehmens
ist mit steuerlichen Überlegungen verbunden.
Wir beraten Sie sowohl bei der Optimierung von Standardsituationen,
z.B. bei der Gründung einer KG oder einer GmbH, wie auch
in besonderen „Konfliktsituationen“. Stichworte
sind hier die Beendigung der Gesellschaft, das Ausscheiden
einzelner Gesellschafter, der Unternehmens- oder Anteilsverkauf,
die Haftung der Gesellschafter – auch in der GmbH -,
der Geschäftsführer oder von Vorständen und
- bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern untereinander
oder zwischen Gesellschaftern und der Geschäftsführung.
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